Mitgliedschaft

Werden auch Sie Mitglied und engagieren sich für das Neugeborenen-Hörscreening in Sachsen-Anhalt.
Mitglied des Fördervereins können natürliche und juristische Personen sowie sonstige Personenvereinigungen werden, die dem Zweck und den Zielen des Fördervereins dienen.

Ordentliche Mitglieder haben alle gesetzlichen und satzungsmäßigen Mitgliedschaftsrechte und -pflichten. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen sie den Verein bei der Verwirklichung der festgelegten Aufgaben.

Fördernde Mitglieder unterstützen den Verein bei der Erfüllung seiner Aufgaben durch finanzielle Zuwendung oder in sonstiger Weise. Sie sind in den Mitgliederversammlungen nicht stimmberechtigt.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 5 € pro Jahr.

Antrag auf Mitgliedschaft

Satzung des Fördervereins

Letzte Änderung: 10.04.2024 - Ansprechpartner: Fehlbildungsmonitoring