Foto: UMMD
Foto: UMMD

Förderverein Sachsen-Anhalt hört früher e.V.

Der Förderverein Sachsen-Anhalt hört früher e.V. wurde im August 2009 von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Universitätsklinik für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, des Fehlbildungsmonitoring Sachsen-Anhalt und des Zentrums für Neugeborenenscreening gegründet, um die bedeutungsvolle Aufgabe der frühzeitigen Diagnostik, Therapie und Rehabilitation frühkindlicher Hörstörungen zu begleiten und voranzutreiben.

Zweck und Ziele des Fördervereins (Satzung § 2)

Die Aufgabe des Vereins ist die Förderung bzw. Unterstützung

  • eines Hörscreenings bei allen Neugeborenen in Sachsen-Anhalt und Mitwirkung bei der praktischen Umsetzung,
  • der Diagnostik, Früherkennung und Betreuung von Kindern mit angeborenen und erworbenen Hörstörungen in Sachsen-Anhalt sowie
  • des regionalen Trackings (Nachverfolgung) in Sachsen-Anhalt

Der Verein strebt eine fachliche Zusammenarbeit mit den Geburtskliniken, Kinderkliniken, Kliniken für HNO-Heilkunde, den niedergelassenen Fachärzten für Kinderheilkunde und HNO-Heilkunde sowie Pflegepersonal und Hebammen in Sachsen-Anhalt an.

Die Finanzierung erfolgt durch Mitgliedsbeiträge, Projekte und Spenden.

Schirmherrin des Fördervereins Sachsen-Anhalt hört früher e.V. ist Petra Grimm-Benne, die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt.

Vorstand

Vorsitzender: Prof. Dr. med. U. Vorwerk (Universitätsklinik für HNO-Heilkunde Magdeburg)

Stellvertreterin: Dr. med. M. Loderstedt (Fachärztin für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Wanzleben-Börde)

Schatzmeisterin: PD Dr. med. A. Rißmann (Trackingstelle Neugeborenen-Hörscreening, Fehlbildungsmonitoring)

Schriftführerin: A. Köhn (Trackingstelle Neugeborenen-Hörscreening, Fehlbildungsmonitoring)

Mitgliedschaft

Werden auch Sie Mitglied und engagieren sich für das Neugeborenen-Hörscreening in Sachsen-Anhalt.
Mitglied des Fördervereins können natürliche und juristische Personen sowie sonstige Personenvereinigungen werden, die dem Zweck und den Zielen des Fördervereins dienen.

Ordentliche Mitglieder haben alle gesetzlichen und satzungsmäßigen Mitgliedschaftsrechte und -pflichten. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen sie den Verein bei der Verwirklichung der festgelegten Aufgaben.

Fördernde Mitglieder unterstützen den Verein bei der Erfüllung seiner Aufgaben durch finanzielle Zuwendung oder in sonstiger Weise. Sie sind in den Mitgliederversammlungen nicht stimmberechtigt.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 5 € pro Jahr.

Antrag auf Mitgliedschaft

Satzung des Fördervereins

Warum ist für das Neugeborenen-Hörscreening ein Förderverein notwendig?

Seit dem 1. Januar 2009 hat jedes Neugeborene einen gesetzlichen Anspruch auf die Untersuchung des Hörvermögens nach der Geburt.

Etwa ein bis zwei von 1.000 Babies kommen mit einer angeborenen Hörstörung zur Welt. Bei Risikokindern, zum Beispiel Frühgeborenen, liegt die Wahrscheinlichkeit einer Hörstörung sogar bei ein bis zwei Prozent. Da ein normales Hörvermögen eine Grundvoraussetzung für die Sprachentwicklung sowie eine ungestörte emotionale und psychosoziale Entwicklung eines Kindes darstellt, sind die möglichst frühe Diagnostik einer Hörstörung (bis zum 3. Lebensmonat) und die Einleitung einer Therapie (bis zum 6. Lebensmonat) von entscheidender Bedeutung.

Hauptaufgabe des in Magdeburg ansässigen Vereins ist die Förderung des Hörscreening bei allen Neugeborenen in Sachsen-Anhalt.

Um dies zu gewährleisten, wird eine fachliche Zusammenarbeit mit den Geburtseinrichtungen, mit Hebammen, Kinderärzten und HNO-Ärzten angestrebt, die in den Prozess des Neugeborenen-Hörscreening einbezogen sind. 

Eines der Hauptziele ist die permanente Etablierung einer Trackingzentrale. Der Verein wird sich dafür einsetzen, dass medizinische Fortbildungen zum Thema Hörstörungen angeboten werden, um so die Qualität der Untersuchungen zu verbessern. Ein wichtiger Aspekt ist zudem die Unterstützung von betroffenen Familien, deren Kinder eine spezielle Behandlung einer Hörstörung benötigen (zum Beispiel Frühförderung, Versorgung mit Hörhilfen).

Pressemitteilungen Förderverein "Sachsen-Anhalt hört früher e.V."

Kontakt und Information

Sachsen-Anhalt hört früher e.V.
c/o Fehlbildungsmonitoring Sachsen-Anhalt

Leipziger Straße 44
39120 Magdeburg

Amtsgericht Stendal VR 2026
Steuernummer: 102/142/09964

Bankverbindung für den Mitgliedsbeitrag bzw. Spenden:

Deutsche Apotheker- und Ärztebank
BIC: DAAEDEDDXXX
IBAN: DE52 3006 0601 0007 8983 20

Letzte Änderung: 10.04.2024 - Ansprechpartner: Fehlbildungsmonitoring